Ihr Spezialist für SiGeKo & Arbeitssicherheit

Legen Sie die Sicherheit Ihres Unternehmens in unsere Hände

Die MH Arbeitssicherheitsberatung ist Ihr erster Ansprechpartner, wenn es um die sicherheitstechnische- und gesundheitstechnische Betreuung Ihrer Baustelle oder Ihrer Firma handelt.

Dank verschiedener Qualifikationen und Auszeichnungen sind wir in der Lage, sämtiche rechtliche und sicherheitstechnische Anliegen für Sie zu klären und korrekt durchzuführen. Dank uns bringen Sie Ihr Unternehmen mit Sicherheit nach vorn.

Unsere Leistungen

Gemeinsam für mehr Sicherheit im Unternehmen

SiGeKo
De folgenden Leistungen können von uns als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) erbracht werden. Die genauen Leistungspflichten des SiGeKo sind in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) festgelegt.

SiGeKo-Leistungen in der Planungsphase:

   Planungen während der Vor-, Entwurfs- und Werksphase in Bezug auf Sicherheits- und Gesundheitsrisiken
   Terminplanung für parallel genutzte sicherheitstechnische Einrichtungen
   Koordination der Maßnahmen nach §4 ArbSchG (allgemeine Grundsätze)
   Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
   Übermittlung der Vorankündigung nach §2 der Baustellenverordnung
   Mappe für spätere Arbeiten (Erstellung der Dokumentation zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz z.B. für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten nach Fertigstellung)

 

SiGeKo-Leistungen in der Ausführungsphase:

   Laufende Kontrollen auf den Baustellen, damit die Vorgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan) eingehalten werden
   Koordination der Maßnahmen nach §4 ArbSchG (allgemeine Grundsätze)
   Koordinierung der Sicherheits- und Gesundheitstechnsichen optimalen Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Unternehmen auf der Baustelle
   Überprüfung ob die Verpflichtungen aus der BaustellV von allen Beteiligten auf der Baustelle eingehalten werden
   Durchführung von regelmäßigen Sicherheitsbegehungen inklusiver Berichterstattung
   Ergänzung / Fortschreibung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)

Sicherheitstechnische Betreuung gemäß DGUV V2
Wir bieten die sicherheitstechnische Grundbetreuung sowie die betriebsspezifische Betreuung gemäß der berufsgenossenschaftlichen DGUV-Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ an.

   Schulung zu den Rechtsgrundlagen des Arbeitsschutzes, sowie der Verantwortung, den Aufgaben und der Haftung
   Beratung beim Aufbau einer rechtssicheren Arbeitsschutzorganisation
   Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung
   Erstellung von Maschinenbetriebsanweisungen
   Erstellung eines Gefahrstoffkataster
   Erstellung von Gefahrstoffbetriebsanweisungen des Gefahrstoffmanagements, sowie des baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutzes
   Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes durch notwendige Begehungen / Besprechungen
   Regelmäßige Arbeitsschutzaussitzungen (ASA) inkl. der Wirksamkeitskontrolle
   Ermittlung von Unfallursachen bei Arbeitsunfällen

Erstellung von Betriebsanweisungen
Weitere Informationen folgen in Kürze.
Brandschutzbeauftragter
Ein Brandschutzbeauftragter ist eine vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte ausgebildete Person, die in ihrem Unternehmen den betrieblichen Brandschutz wahrnimmt. Diesen Schwerpunkt bzw. die folgenden Aufgaben übernehmen wir gerne für Sie:

   Erstellen / Fortschreiben der Brandschutzordnung (Teile A, B, C)
   Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
   Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
   Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
   Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
   Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
   Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
   Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
   Mitwirken bei der Umsetzung des Branschutzkonzeptes
   Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
   Planen, organisieren und durchführen von Räumungsübungen
   Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen

Erstellung von Gefahrstoffkataster
Laut Gefahrstoff-Verordnung ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, ein Verzeichnis aller im Unternehmen vorkommenden Gefahrstoffe zu führen. Dieses Verzeichnis muss mindestens folgende Angaben enthalten:

   Bezeichnung des Gefahrstoffes
   Einstufung des Gefahrstoffes oder Angabe der gefährlichen Eigenschaften
   Mengenbereiche des Gefahrstoffes im Betrieb
   Arbeitsbereiche, in denen mit dem Gefahrstoff umgegangen wird

Unterweisung Ihrer Mitarbeiter
Weitere Informationen folgen in Kürze.
Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
Weitere Informationen folgen in Kürze.
Regalinspektion nach DIN 15635
Regale sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und unterliegen daher einer Prüfpflicht durch den Arbeitgeber. Neben der regelmäßigen Sichtprüfung durch die eigenen Mitarbeiter, ist jährlich eine Expertenprüfung nach DIN EN 15635 durchzuführen. Die Expertenprüfung dürfen nur von befähigten Personen zur Prüfung von ortsfesten Regalsystemen durchgeführt werden. Da wir für Sie die notwendigen vertiefenden Fachkenntnisse erworben haben, können wir sehr gerne für Ihr Unternehmen diese Prüfung vornehmen.
Erstellung von Flucht und Rettungsplänen
Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne und -laufkarten sind wesentliche Bestandteile des organisatorischen Brandschutzes und im Ernstfall lebensrettend. Zur korrekten Erstellung und Aushängung der Pläne sind daher Bauherren und Betreiber gesetzlich verpflichtet – und können auch haftbar gemacht werden. Dies alles übernehmen wir für Sie! Sprechen Sie uns unverbindlich an und wir erstellen mit Ihnen gemeinsam diese Pläne bzw. überarbeiten/erneuern Ihre bereits bestehenden.

Zusätzliche Leistungen in Kooperation mit einer Partnerfirma

DGUV V3 (ortsveränderliche elektrische Anlagen)
DGUV-V3 Prüfung (früher BGV-A3):
Die wiederkehrende Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester Elektrogeräte, Anlagen und Betriebsmitteln ist im gewerblichen Bereich vorgeschrieben. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1111 (Technischen Regeln der Betriebssicherheit) wird die notwendige Frist für die Prüfung nach DGUV V3 (früher BGV A3) bzw. DIN VDE 0701-0702 festgelegt.
Ausbildung von Staplerfahrern
In Kooperation mit unseren Partnerfirmen sind wir in der Lage, Ihnen die Ausbildung zum Staplerfahrer ermöglichen zu können. Im Zuge unser langfristigen Betreuung Ihres Unternehmens bieten wir Ihnen zusätzlich noch folgende Leistungen an:

   Gabelstapler Ausbildung Staplerschein
   Jährliche Unterweisung für Staplerfahrer
   Seminare zur Ladungssicherung

Gerne stehen wir Ihnen zur Seite

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MH Arbeitssicherheitsberatung
Michael Honnen
Liebfrauenweg 25
47638 Straelen

Tel.: 02839 – 56 28 40
Fax: 02839 – 56 28 41
Handy: 0170 – 32 90 570

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