Legen Sie die Sicherheit Ihres Unternehmens in unsere Hände
Die MH Arbeitssicherheitsberatung ist Ihr erster Ansprechpartner, wenn es um die sicherheitstechnische- und gesundheitstechnische Betreuung Ihrer Baustelle oder Ihrer Firma handelt.
Dank verschiedener Qualifikationen und Auszeichnungen sind wir in der Lage, sämtiche rechtliche und sicherheitstechnische Anliegen für Sie zu klären und korrekt durchzuführen. Dank uns bringen Sie Ihr Unternehmen mit Sicherheit nach vorn.
Gemeinsam für mehr Sicherheit im Unternehmen
SiGeKo
SiGeKo-Leistungen in der Planungsphase:
• Planungen während der Vor-, Entwurfs- und Werksphase in Bezug auf Sicherheits- und Gesundheitsrisiken
• Terminplanung für parallel genutzte sicherheitstechnische Einrichtungen
• Koordination der Maßnahmen nach §4 ArbSchG (allgemeine Grundsätze)
• Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
• Übermittlung der Vorankündigung nach §2 der Baustellenverordnung
• Mappe für spätere Arbeiten (Erstellung der Dokumentation zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz z.B. für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten nach Fertigstellung)
SiGeKo-Leistungen in der Ausführungsphase:
• Laufende Kontrollen auf den Baustellen, damit die Vorgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan) eingehalten werden
• Koordination der Maßnahmen nach §4 ArbSchG (allgemeine Grundsätze)
• Koordinierung der Sicherheits- und Gesundheitstechnsichen optimalen Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Unternehmen auf der Baustelle
• Überprüfung ob die Verpflichtungen aus der BaustellV von allen Beteiligten auf der Baustelle eingehalten werden
• Durchführung von regelmäßigen Sicherheitsbegehungen inklusiver Berichterstattung
• Ergänzung / Fortschreibung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
Sicherheitstechnische Betreuung gemäß DGUV V2
• Schulung zu den Rechtsgrundlagen des Arbeitsschutzes, sowie der Verantwortung, den Aufgaben und der Haftung
• Beratung beim Aufbau einer rechtssicheren Arbeitsschutzorganisation
• Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung
• Erstellung von Maschinenbetriebsanweisungen
• Erstellung eines Gefahrstoffkataster
• Erstellung von Gefahrstoffbetriebsanweisungen des Gefahrstoffmanagements, sowie des baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutzes
• Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes durch notwendige Begehungen / Besprechungen
• Regelmäßige Arbeitsschutzaussitzungen (ASA) inkl. der Wirksamkeitskontrolle
• Ermittlung von Unfallursachen bei Arbeitsunfällen
Erstellung von Betriebsanweisungen
Brandschutzbeauftragter
• Erstellen / Fortschreiben der Brandschutzordnung (Teile A, B, C)
• Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
• Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
• Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
• Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
• Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
• Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
• Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
• Mitwirken bei der Umsetzung des Branschutzkonzeptes
• Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
• Planen, organisieren und durchführen von Räumungsübungen
• Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
Erstellung von Gefahrstoffkataster
• Bezeichnung des Gefahrstoffes
• Einstufung des Gefahrstoffes oder Angabe der gefährlichen Eigenschaften
• Mengenbereiche des Gefahrstoffes im Betrieb
• Arbeitsbereiche, in denen mit dem Gefahrstoff umgegangen wird
Unterweisung Ihrer Mitarbeiter
Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
Regalinspektion nach DIN 15635
Erstellung von Flucht und Rettungsplänen
Zusätzliche Leistungen in Kooperation mit einer Partnerfirma
DGUV V3 (ortsveränderliche elektrische Anlagen)
Die wiederkehrende Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester Elektrogeräte, Anlagen und Betriebsmitteln ist im gewerblichen Bereich vorgeschrieben. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1111 (Technischen Regeln der Betriebssicherheit) wird die notwendige Frist für die Prüfung nach DGUV V3 (früher BGV A3) bzw. DIN VDE 0701-0702 festgelegt.
Ausbildung von Staplerfahrern
• Gabelstapler Ausbildung Staplerschein
• Jährliche Unterweisung für Staplerfahrer
• Seminare zur Ladungssicherung
Nutzen Sie ganz bequem das Kontaktformular
Michael Honnen
Liebfrauenweg 25
47638 Straelen
Tel.: 02839 – 56 28 40
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